Heftige Wetterereignisse können enorme Elementarschäden an Immobilien verursachen. Bei der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und NRW im Sommer 2021 wurden ganze Landstriche zerstört und Kosten in Milliardenhöhe verursacht.
Ein Vorbote des Klimawandels, denn das Risiko für Naturkatastrophen wird in Zukunft noch steigen. Helfen kann eine Elementarschadenversicherung. Sie sichert Ihr Hab und Gut im Schadensfall ab – und unterstützt beim Wiederaufbau.
Wir empfehlen, eine Wohngebäude- und Hausratversicherung mit einem wichtigen Baustein zu ergänzen: der Elementarschadenversicherung.
Sie zahlt bei Schäden durch:
Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz
Hausratversicherung mit Elementarschutz
7 gute Gründe für die Wohngebäudeversicherung der Versicherungskammer Bayern
Die Wohngebäude Vario gehört zu den besten, auch ausgezeichneten Versicherungen. Sie überzeugt durch transparente Bausteine, umfassende Serviceleistungen und maßgeschneiderten Schutz. Alle Unwettergefahren sind versicherbar, auch dort, wo andere Versicherer das Risiko scheuen. Mein Versicherungsteam punktet mit hoher Kompetenz und unterstützt die Kolleginnen und Kollegen in den Beratungszentren und Filialen vor Ort.
Wir empfehlen, sich gegen alle Gefahren abzusichern. Die frühere Meinung, sich nur in der Nähe von Flüssen und Gewässern gegen extreme Schäden absichern zu müssen, ist durch die aktuellen Naturkatastrophen widerlegt. Das Bausteinsystem der Wohngebäude Vario der Versicherungskammer Bayern ist ideal, um sich rundum abzusichern. Wir prüfen die Bausteine mit Ihnen und erstellen ein bedarfsgerechtes Angebot. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.
Ja absolut! Im Falle eines Elementarschadens wird meistens nicht nur das Gebäude, sondern auch der Hausrat mit allen Möbeln und Gegenständen beschädigt oder zerstört. In diesem Fall muss auch die Besitzerin oder der Besitzer des Hausrats (ganz gleich, ob man in seiner eigenen Immobilie lebt oder zur Miete wohnt) diesen extra gegen Elementarschäden versichert haben. Die Versicherung der Hauseigentümerin oder des Hauseigentümers haftet in einem solchen Fall nicht.
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