Die Sparkasse Rhein-Haardt gestaltet als heimischer Finanzdienstleister die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit aktiv mit. Gerade der Stiftungsgedanke, der bei der Sparkasse seit Jahren Tradition hat, findet aktuell immer mehr Zuspruch. Um diesen Stiftungsgedanken weiter zu fördern, wurde mit der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rhein-Haardt für die Kunden eine Möglichkeit geschaffen, mit einer eigenen Stiftung gemeinnützige Zwecke auf Dauer nachhaltig zu unterstützen.
Sie haben Ihr Leben lang hart gearbeitet und etwas erreicht. Sie blicken mit Stolz auf Ihr Lebenswerk zurück. Jetzt möchten Sie sich gemeinnützig oder für Ihre Familie engagieren, zur nachhaltigen Unterstützung und Nutzung sozialer, kultureller und mildtätiger Einrichtungen beitragen und damit Ihre Verbundenheit mit der Region zum Ausdruck bringen.
Stiftungsverwalter ist die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG.
Im Gegensatz zu einmaligen Spenden und Zuwendungen, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt werden, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks in Ihrem Namen.
Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern.
Sie können aus den zahlreichen, in der Stiftungssatzung der Stiftergemeinschaft genannten Möglichkeiten auswählen. Nachfolgend einige Beispiele:
Mit Ihrer Stiftung können Sie
unterstützen.
Nein, vielmehr bietet Ihnen die Stiftergemeinschaft die Möglichkeit, Ihr gemeinnütziges Wirken Ihren Interessen und Bedürfnissen anzupassen.
Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse möchte Ihnen das „Anstiften” und „Kennenlernen” der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Stiftung im eigenen Namen können Sie deshalb bereits ab 25.000 Euro errichten. Die zu fördernden Einrichtungen bestimmen Sie.
Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.
Nein. Wir haben für Sie im Rahmen der Stiftergemeinschaft vorgearbeitet und bieten Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket.
Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt per Unterschrift. Sie legen die zu fördernden Einrichtungen und die Höhe des Stiftungsvermögens fest. Alles andere wird für Sie vom Stifterverwalter DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, der Sparkasse Rhein-Haardt und Ihrem persönlichen Berater erledigt.
Als Stiftungsverwalter übernehmen wir u. a. folgende Aufgaben:
Torsten Lahr
Sparkassenbetriebswirt
Zertifizierter Financial Consultant
Generationenberater (EBS)
Telefon: 06322 937-11108
E-Mail: torsten.lahr@sparkasse-rhein-haardt.de
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