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Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rhein-Haardt

Werte stiften ist einfach.  

Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rhein-Haardt

Werte stiften ist einfach.  

Wenn Sie einen Finanzpartner haben, der hilft, Ihre eigene Stiftung zu gründen.  

Stiftergemeinschaft

Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rhein-Haardt

Die Sparkasse Rhein-Haardt gestaltet als heimischer Finanzdienstleister die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit aktiv mit. Gerade der Stiftungsgedanke, der bei der Sparkasse seit Jahren Tradition hat, findet aktuell immer mehr Zuspruch. Um diesen Stiftungsgedanken weiter zu fördern, wurde mit der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rhein-Haardt für die Kunden eine Möglichkeit geschaffen, mit einer eigenen Stiftung gemeinnützige Zwecke auf Dauer nachhaltig zu unterstützen.

Gute Gründe für Ihre Stiftung

Gute Gründe für Ihre Stiftung

Sie haben Ihr Leben lang hart gearbeitet und etwas erreicht. Sie blicken mit Stolz auf Ihr Lebenswerk zurück. Jetzt möchten Sie sich gemeinnützig oder für Ihre Familie engagieren, zur nachhaltigen Unterstützung und Nutzung sozialer, kultureller und mildtätiger Einrichtungen beitragen und damit Ihre Verbundenheit mit der Region zum Ausdruck bringen.

Stiftungsverwalter ist die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG.  

Nutzen Sie die Möglichkeit, mit einer  Stiftung Ihr Lebenswerk fortzuführen.

  • Schaffen Sie ein persönliches Andenken an Ihre Nachwelt, Ihren Lebenspartner oder sich selbst.
  • Tun Sie Ihrer Heimat etwas Gutes und übernehmen Sie gesellschaftliche Verantwortung.
  • Fördern Sie mit den Erträgen aus Ihrem Vermögen eine von Ihnen bestimmte Einrichtung. Der besondere Vorteil: Sie müssen sich nicht dauerhaft festlegen, sondern können jederzeit eine andere Einrichtung fördern.
  • Geben Sie etwas von dem weiter, was Sie im Leben erreicht haben.
  • Die Stiftung gilt ewig; viele Stiftungen haben Jahrhunderte überdauert und wirken immer noch nach.
  •  Sie entscheiden frei, ob Sie anonym stiften oder ob die Stiftung Ihren Namen trägt.
  • Als Stifter werden Sie vom Staat belohnt, denn die Stiftungsbeträge können steuerlich geltend gemacht werden.
FAQ

FAQ

Was ist eine Stiftung?

Im Gegensatz zu einmaligen Spenden und Zuwendungen, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt werden, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks in Ihrem Namen.

Kann die Stiftung meinen Namen tragen?

Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern.

Welche Zwecke kann ich mit meiner Stiftung verfolgen?

Sie können aus den zahlreichen, in der Stiftungssatzung der Stiftergemeinschaft genannten Möglichkeiten auswählen. Nachfolgend einige Beispiele:

Mit Ihrer Stiftung können Sie

  • die Heimatpflege, Heimatkunde,
  • den Denkmalschutz,
  • die Erziehung, Bildung und die Schülerhilfe,
  • die Kunst, die Kultur und kirchliche Zwecke,
  • den Tierschutz, den Natur- und Umweltschutz,
  • die Landschaftspflege,
  • die mildtätigen Zwecke und die Hilfe für Behinderte,
  • die Jugend- und Seniorenhilfe,
  • die Rettung aus Lebensgefahr,
  • den Sport und
  • das bürgerschaftliche Engagement

unterstützen.

Muss ich mich mit dem verfolgten Zweck auf ewig festlegen?

Nein, vielmehr bietet Ihnen die Stiftergemeinschaft die Möglichkeit, Ihr gemeinnütziges Wirken Ihren Interessen und Bedürfnissen anzupassen.

Ab welchem Betrag kann meine Stiftung errichtet werden?

Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse möchte Ihnen das „Anstiften” und „Kennenlernen” der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Stiftung im eigenen Namen können Sie deshalb bereits ab 25.000 Euro errichten. Die zu fördernden Einrichtungen bestimmen Sie. 

Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.  

Ist die Realisierung meiner Stiftungsidee für mich sehr aufwändig?

Nein. Wir haben für Sie im Rahmen der Stiftergemeinschaft  vorgearbeitet und bieten Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket.

Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt per Unterschrift. Sie legen die zu fördernden Einrichtungen und die Höhe des Stiftungsvermögens fest. Alles andere wird für Sie vom Stifterverwalter DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, der Sparkasse Rhein-Haardt und Ihrem persönlichen Berater erledigt.

Als Stiftungsverwalter übernehmen wir u. a. folgende Aufgaben:

  • Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Kontoführung
  • Spendenverwaltung
  • Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
  • Buchhaltung und Jahresabschluss
  • Beantwortung von Stifter- und Spenderanfragen
  • Abwicklung der Förderung an die begünstigte Einrichtung
  • Prüfung der Rechnungslegung der Stiftung durch einen externen Prüfer
  • Erstellung und Versand des Geschäftsberichts
  • Auf Wunsch: Die Pflege Ihres Grabes
Ihr nächster Schritt

Erfahren Sie im persönlichen Gespräch mehr über die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rhein-Haardt.

Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner

Torsten Lahr

Berater Generationen- und Stiftungsmanagement

Sparkassenbetriebswirt
Zertifizierter Financial Consultant
Generationenberater (EBS)

Telefon: 06322 937-11108
E-Mail: torsten.lahr@sparkasse-rhein-haardt.de

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